Reparatur
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Leistung wird bei uns groß geschrieben! Unsere Mitarbeiter sind immer auf dem neuesten Stand und werden an den aktuellsten Gerätetechniken geschult. Wir bearbeiten Ihre Serviceaufträge zuverlässig und schnell!
Wir bieten Ihnen:
- Abholung der Schweißmaschinen zur Reparatur bzw. Vorort-Reparaturen
- Elektrotechnische Überprüfung nach UVV BGV A3 (vormals VBG4) inkl. Protokollierung
- Komplettdurchsicht und Funktionsprobe der Gerätetechnik
- Erstellung von Kostenvoranschlägen
- Reparatur von WIG- und MAG-Schlauchpaketen sowie von Autogentechnik
Hier erreichen Sie unsere Service-Mitarbeiter:
Tel. 0 3 92 04 / 91 50 - 0 oder 0 171 / 3 49 76 38
Unfallverhütungsvorschriften BGV A3 – was Sie als Betreiber von Schweißanlagen wissen und dringend beachten sollten:
Die Unfallverhütungsvorschriften BGV A3 (ehemals VBG4) fordert die sicherheitstechnische Überprüfung Ihrer Schweißanlage. Eine Prüfung entsprechend der Verwendung und nach jeder Instandsetzung Ihrer Schweißanlage muss sein! Wer dieses Gesetz umgeht oder nicht einhält, muss mit Strafe rechnen.
So steht es in der Unfallverhütungs-Vorschrift BGV A3 geschrieben.
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Denn nur die fachgerechte Prüfung gibt Ihnen als Betreiber einer Schweißanlage rechtliche Rückendeckung. Laut Herstellerempfehlung ist unbedingt die E-VDE-0544-207 anzuwenden.
Eine Prüfung nach VDE 0702 ist ungeeignet. Denn sie ist nur für elektrische Verbraucher gültig, nicht aber für Stromquellen (Schweißgeräte sind Stromquellen).
Konkret: Eine Prüfung nach E-VDE 0701/0702 ist vergeudetes Geld!
Wie wird geprüft?
Mit einem computergesteuerten Prüfgerät, das die E-VDE 0544-207 in allen Punkten berücksichtigt. Alle Prüfschritte werden protokolliert und als Nachweis ausgedruckt. Diese Überprüfung hat aber noch eine angenehme Seite. Größere Folgeschäden können im Voraus erkannt werden. Zum Beispiel eingesaugte Späne. Betrachten Sie es wie eine Inspektion.
Regelmäßige Prüfung gibt Sicherheit!
Für die regelmäßige Überprüfung ist der Betreiber, also Ihr Unternehmen und insbesondere seine Führungskräfte, verantwortlich. Unwissenheit schützt vor Stafe nicht!
Die Folgen sind fatal: Versicherungsverlust, Bußgeld, Stilllegung und im Schadensfall (z.B. Personenschaden) persönliche Haftung der Führungskräfte.
Und bedenken Sie: Das wichtigste beim Schweißen ist der Schutz des Anwenders!